Kommentare zu Richtlinien und Briefen

Oktober 2022 Schriftsatz zu Hunley v. Instagram

Die Rechtsabteilung der OTW (Organisation für Transformative Werke) und ihre Verbündeten reichten einen Schriftsatz im Fall Hunley v. Instagram ein. Der Schriftsatz unterstützt den “Servertest”, der die Rechte von Nutzer*innen schützt, Links im Internet zu setzen und Dateien und Bilder in Webseiten einzubetten sowie die Rechte von Plattformen, Links und Einbettungen zuzulassen, ohne sich einer möglichen urheberrechtlichen Haftung auszusetzen.

Juni 2022 Schriftsatz zum U.S. Supreme Court Fall von Warhol v. Goldsmith

Die OTW Rechtsabteilung reichte, zusammen mit der EFF, einen Schriftsatz beim U.S. Supreme Court im Fall Warhol v. Goldsmith ein. Der Schriftsatz argumentiert, dass ein breiter und flexibler Fair-Use-Test essentiell ist und bittet den Supreme Court, seine vorherigen Beschlüsse zu bekräftigen, das eine transformative Nutzung eine Nutzung ist, die eine andere Bedeutung, Botschaft oder einen anderen Zweck hat, als das zugrunde liegende urheberrechtlich geschützte Werk. Wir führten Fanvids als Beispiele dafür an, wann es notwendig sein kann, das angesprochene Publikum eines Werkes zu berücksichtigen, um die Transformativität eines Nutzens zu beurteilen. Wir forderten das Gericht auch auf, es Klägern aufzuerlegen, einen “Marktschaden” nachzuweisen, wenn ein Nutzen transformativ oder nicht kommerziell ist.

Mai 2022 Antwort zur Anfrage des U.S. Copyright Office

Am 27. Mai 2022 reichte die OTW Rechtsabteilung Kommentare als Antwort auf eine Anfrage des U.S. Copyright Office zu technischen Maßnahmen unter Abschnitt 512 des DMCA ein. Wir erklärten, dass es derzeit keine Technologie gibt, die es Dienstanbietern (wie der OTW) erlauben würde, zwischen verletzendem und nicht-verletzendem Material zu unterscheiden und sprachen uns gegen den Vorschlag aus, das Copyright Office solle technische Filter-Maßnahmen bei Online Dienstanbietern befürworten oder vorschreiben.

April 2021 Kommentare an das U.S. Copyright Office re: CASE Act

Am 26. April 2021 reichte die Rechtsabteilung der OTW (Organisation für Transformative Werke) gemeinsam mit Verbündeten eine Stellungnahme beim U.S. Copyright Office ein, um auf eine Anfrage des Copyright Office zur Umsetzung des CASE Acts zu reagieren. Im Rahmen des CASE Acts wurde im Copyright Office ein Gericht mit dem Namen “Copyright Claims Board” (CCB) gegründet, das sich mit urheberrechtlichen Bagatellen befasst. Dem Copyright Office wurde damit Ermessensspielraum in Bezug auf viele Aspekte des CCB und seiner Arbeitsweise gegeben. Unsere Stellungnahme enthielt konkrete Empfehlungen an das Copyright Office, wie sie die Befugnisse des CCB begrenzen sollten und eine einfache und klare Nichtbeteiligung an CCB-Verfahren ermöglichen können, sowie den Appell, in der Kommunikation bezüglich des CCB unparteiisch zu sein.

Dezember 2020 Stellungnahme der OTW zur Digital Millennium Copyright Act (DMCA) Reform

Im Dezember 2020 reichte die OTW Rechtsabteilung eine Antwort auf eine Anfrage des U.S. Senats ein, hinsichtlich Kommentaren zu bestimmten Fragen, die den Digital Millennium Copyright Act betreffen.

Juni 2020 Kommentare an den U.S. Senat zum Digital Millennium Copyright Act

Im Juni 2020 reichte die OTW Rechtsabteilung Kommentare zur laufenden Bewertung von Abschnitt 512 des Digital Millennium Copyright Act beim U.S. Senat ein. Die OTW antwortete hiermit auf einen Bericht des U.S. Copyright Office und forderte den Senat auf, die Bedürfnisse von Internetnutzer*innen und kleinen Dienstanbieter*innen zu berücksichtigen; weiterhin legte die OTW empirische Daten zur Wirksamkeit von Abschnitt 512 für transformative Schöpfer*innen vor.

Februar 2020 Aussage vor dem U.S. Senat zum Digital Millennium Copyright Act

Als Mitglied der Rechtsabteilung sagte Rebecca Tushnet im U.S. Senate Judiciary Committee über den Digital Millennium Copyright Act aus. Ihre Aussage fokussierte sich darauf, wie die Safe-Harbor-Bestimmungen des DMCA für kleine Organisationen wie die OTW funktionieren, wie sie Kreativität fördern, indem sie die Existenz von Webseiten wie Archive of Our Own – AO3 (Ein Eigenes Archiv) ermöglichen und wie sie die notwendige rechtliche Flexibilität für das Überleben einer vielfältigen Online-Kultur bieten. Ihre Aussage ging auch auf das Versagen der Umgehungsverbote des DMCA ein sowie auf die Arbeit der OTW, Ausnahmen zu schaffen, die Vidder*innen und ähnliche Schöpfer*innen vor den Auswirkungen dieser Verbote schützen.

Koalitionsbrief Juli 2019 an den US-Senat bezüglich des CASE-Acts

Die OTW hat sich mit Verbündeten zusammengetan, um dem CASE-Act zu widersprechen, welcher die Gründung eines Gerichts für geringfügige Forderungen zum Urheberrecht ermöglichen würde. Dieses könnte ohne ordnungsgemäßes Gerichtsverfahren Strafen von bis zu 30.000 US$ gegen angeklagte Urheberrechtsverletzer verhängen.
Gemeinsame Stellungnahme der Prinzipien bezüglich Sektion 230 des Communcations Decency Acts

Die Rechtsabteilung ist einer diversen Gruppe von Mitstreitern und Experten beigetreten, um eine gemeinsame Stellungnahme der Prinzipien zur Sektion 230 des US Communications Decency Acts abzugeben, welcher Schutz für Internetplattformen bietet.

Stellungnahme vom April 2019 für das neuseeländische Parlament als Teil von Neuseelands turnusmäßiger Überprüfung seines Copyright Act (Urheberrecht)

Im April 2019 übergab die OTW Rechtsvertretung eine Stellungnahme als Antwort auf Neuseelands Aufruf zu Meinungsäußerungen im Rahmen seiner Überprüfung des Copyright Act. Die OTW konnte sich auf überzeugende Zeugnisse von neuseeländischen Fans stützen, die die vielen sozialen und kulturellen Werte von Gesetzen demonstrierten, welche die Schöpfung transformativer Werke erlauben und fördern. Sie argumentierte, dass Neuseeland die Fair-Dealing-Grundsätze beibehalten und erweitern sollte, um diese zu fördern.

Stellungnahme an das U.S. Copyright Office bezüglich des Music Modernization Act vom März 2019

Im März 2019 antwortete die Rechtsabteilung der OTW auf eine Mitteilung vorgeschlagener Regelungen durch das US-amerikanische Urheberrechtsamt, die den Begriffsinhalt “nicht-kommerzieller” Nutzung betrifft, so wie er im kürzlich erlassenen Music Modernization Act (“MMA”) genannt wird. Die OTW argumentierte unter anderem, dass die Definition kommerzieller Nutzung für die Zwecke des MMA sich eher auf die jeweilige Nutzungsart denn auf die BenutzerInnen konzentrieren sollte, dass das Vorliegen gewerblicher Tätigkeit eher anhand der Gewinnorientierung der BenutzerInnen denn der Internetplattformen oder Webhosts, die sie verwenden, geprüft werden sollte und dass zwischen Gewinnorientierung und nicht-kommerziellen “Gewinn” unterschieden werden sollte.

Juni 2018 Kommentare an das kanadische Parlament im Rahmen der regelmäßigen Überprüfung des kanadischen Urheberrechtsgesetzes vom Juni 2018

Im Juni 2018 hat die OTW Rechtsvertretung im Rahmen der regelmäßigen Überprüfung des kanadischen Urheberrechtsgesetzes Kommentare an das kanadische Parlament geschickt. Die OTW nutzte die Geschichten kanadischer Fans, um zu argumentieren, dass Kanadas “Fair Dealing and User Generated Content exceptions” effektiv und sozial förderlich sind.

Kommentare an den Handelsbeauftragten der Vereinigten Staaten zum Nordamerikanischen Freihandelsabkommen vom Juni 2017

Als der Handelsbeauftragte der Vereinigten Staaten (USTR) begann, das Nordamerikanische Freihandelsabkommen (NAFTA) neu zu verhandeln, trat die OTW für einen offenen und transparenten Verhandlungsprozess ein und betonte, wie wichtig es sei, Ausnahmen und Einschränkungen wie Fair Use in alle Bestimmungen, die den Schutz von geistigem Eigentum betreffen, einzuschließen.

Stellungnahme an das U.S. Copyright Office zu den “Moral Rights of Attribution and Integrity” (ähnlich dem deutschen Urheberpersönlichkeitsrecht) vom März 2017

Am 30. März 2017 reichte die Rechtsabteilung der OTW eine Antwort auf die Anfrage des U.S. Copyright Office für Kommentare ein, ob die U.S.A. weitere Gesetze einführen sollten, die erfordern, dass AutorInnen in Zusammenhang mit ihren Werken identifiziert werden sollen (bekannt als das Recht der “attribution” (“Zuschreibung”)) und die erfordern, dass die Zustimmung der AutorInnen benötigt wird, um Änderungen an urheberrechtlich geschützten Werken durchzuführen (bekannt als das Recht der “integrity” (“Integrität”)). Zusammen sind diese als “moral rights” (“Moralische Rechte” oder Urheberpersönlichkeitsrechte) bekannt. Die OTW argumentierte, dass ein Recht auf Integrität die freie Meinungsäußerung beeinträchtigen würde und dass allgemeine Zuschreibungsnormen zwar oft nützlich seien und häufig in Fangemeinschaften Verwendung fänden, sie jedoch nicht rechtskräftig werden sollten. Stattdessen seien Zuschreibungsrechte durch das Vertragsrecht gut geschützt, und weitere Rechtsansprüche würden für allgemeine Formen kollektiver und sequentieller Schöpfung nicht passen. Die breite Variation von Zuschreibungsnormen in verschiedenen Gemeinschaften (zum Beispiel Fandom, akademische Kreise, Filmerstellung und Werbung) zeigt, dass individuelle Gemeinschaften selber entscheiden sollten, wie und wann Zuschreibung am Besten geschehen sollte.

Nachfolgende Kommentare an das U.S. Copyright Office zur DMCA Sektion 512 vom Februar 2017

Nachfolgend an unsere Kommentare vom März 2016 hat die OTW-Rechtsabteilung Fragen des U.S. Copyright Office über die Bestimmungen zu Löschmeldungen in Paragraph 512 des U.S. Digital Millennium Copyright Acts beantwortet. Die OTW berief sich unter anderem auf ihre Erfahrungen bezüglich ihres Betriebs des AO3 und die Erfahrungen ihrer Mitglieder im Umgang mit Löschmeldungen, um hervorzuheben, wo das jetzige System gut funktioniert und wo es Verbesserungsvorschläge gibt.

Stellungnahme für Singapur vom Oktober 2016

Am 23. Oktober 2016 reichte die Rechtsabteilung der OTW eine Stellungnahme bei der Regierung von Singapur ein, als Beitrag
zu einer öffentlichen Anhörung über geplante Änderungen beim Umgang mit Urheberrechten in Singapur. Wir betonten den Nutzen eines ausgewogenen Urheberrechtes mit einer tragfähigen Fair-Use-Regelung, welche die Schöpfung nicht-kommerzieller, transformativer Werke ohne vorherige Erlaubnis gewährt. Und wir schlugen vor, eine Ausnahme für “von NutzerInnen geschaffene Inhalte” vom Urheberrechtsschutz zu ermöglichen, um Fair Use zu stärken. Dabei beriefen wir uns auf unsere Erfahrungen beim Erlangen der Ausnahmeregelungen für Vidding von den “Kopierschutzvorschriften” der DMCA um Singapurs Vorschläge hinsichtlich “technischer Schutzmaßnahmen” für urheberrechtlich geschützte Werke zu diskutieren. Wir baten Singapur eindringlich, einfache und einheitliche Regeln für die Laufzeit des Schutzes durch das Urheberrecht einzuführen, besprachen die Vor- und Nachteile der Gewährung eines Zuschreibungsrechtes für AutorInnen und erörterten Vorschläge zum Umgang mit “verwaisten” Werken, deren Rechtsinhaber nicht ohne weiteres festgestellt werden können.

Stellungnahme für das U.S. Copyright Office vom Juni 2016

Am 24. Juni 2016 gab die OTW zusammen mit der EFF und Professor Eric Goldman dem U.S. Copyright Office eine Stellungnahme ab als Antwort auf eine Mitteilung vorgeschlagener Regelungen, die Internetseiten, die sich auf den Schutz der DMCA verlassen – wie das AO3 – zwingen würde, ihre Registrierung alle drei Jahre zu erneuern. Wir legten dar, dass diese neue Forderung kleine Service Provider beeinträchtigen und Provider dem Risiko geringfügiger Versehen aussetzen kann.

Stellungnahme für die Europäische Kommission vom Juni 2016

Stellungnahme für die Europäische Kommission vom April 2016

Die OTW erläuterte, dass, auch wenn Abmahn-und-Löschverfahren konzipiert wurden, um die Durchsetzung von geistigen Eigentumsrechten schneller und kostengünstiger zu machen, es “entscheidend ist, dass diese Verkürzungen nicht zu Lasten von nicht das Recht verletzenden Äußerungen gehen”. Ebenfalls drängte die OTW die Kommission, anzuerkennen, dass Innovation und Kreativität in erheblichem Maße aus dem nicht kommerziellen Sektor kommt, und dass sie nicht nur Regeln aufstellen sollten, die lediglich Großunternehmen befolgen können.

Stellungnahme zur DMCA Sektion 512 für das U.S. Copyright Office vom März 2016

In Antwort auf eine Anfrage des U.S. Copyright Office kommentierte die OTW Rechtsabteilung die Abmahn-und-Lösch-Bestimmungen in Sektion 512 des U.S. Digital Millennium Copyright Act. Die OTW vertrat die Ansicht, dass das Gesetz, obzwar alles andere als ideal, ein wichtiges Regelwerk bereitstellt, das es der Online-Kreativität erlaubt, sich zu entfalten. Die OTW erinnerte das Copyright Office daran, dass viele, die sich auf die DMCA verlassen, wie das AO3 der OTW, klein sind und Unterlassungsaufforderungen einzeln, von Hand prüfen, und dass ihnen die Möglichkeiten fehlen, von Benutzern erstellte Inhalte auf Rechtsbrüche hin zu überwachen. Die OTW unterstrich außerdem die Bedeutung von Mechanismen, die nicht angemessene Unterlassungsaufforderungen verhindern und verfolgen und legte dar, an welchen Stellen das derzeitige System des Widerspruchs keinen ausreichenden Schutz bieten für Nutzer, die Fair Use und freie Meinungsäußerung ausüben.

Stellungnahme für das U.S. Copyright Office

In Antwort auf eine Anfrage des U.S. Copyright Office legte die OTW Rechtsabteilung dar, dass die Sektion 1201 des Digital Millennium Copyright Act zu weit gefasst ist und unnötig wertvolle Schöpfungen und Innovationen abschreckt, indem sie davon abhält, technologische Schutzmaßnahmen an urheberechtsgeschützen Materialien selbst für ansonsten nichtrechtsverletzende Zwecke wie Fair Use zu umgehen. Wir legten ebenfalls dar, dass die alle drei Jahre stattfindende Prozedur, über die wir erfolgreich Ausnahmeregelungen für Vidder erlangt haben, unangemessen aufwendig ist und machten konkrete Vorschläge für Verbesserungen.

Stellungnahme für die Europäische Kommission

Im Dezember 2015 reichte die Rechtsabteilung der OTW einen Kommentar bei der Europäischen Kommission ein, als Antwort auf deren Aufruf, Kommentare zu Onlineplattformen, Onlinevermittlern und Cloudcomputing zu geben. Der Kommentar der OTW betonte die Gefahren von Regulierung die auf der fälschlichen Annahme basiert, dass alle Onlineplattformen und -vermittler große kommerzielle Organisationen wie Google und eBay sind.

Stellungnahme für den U.S. Intellectual Property Enforcement Coordinator

Am 16. Oktober 2015 hat die OTW, zusammen mit ihrem Partner Public Knowledge, eine Stellungnahme beim US IPEC des Office of Management and Budget eingereicht, als Antwort auf den Aufruf des Amtes, seinen Plan zum Schutz des geistigen Eigentums zu kommentieren. Die Stellungnahme gibt detaillierte Empfehlungen und betont die Bedeutung der Berücksichtigung der Interessen der Allgemeinheit, einschließlich der NutzerInnen, welche durch eine übermäßig aggressive Durchsetzung der Gesetze zum Schutz geistigen Eigentums beeinträchtigt werden können.

Stellungnahme der OTW für die Regierung von Südafrika

In Verbindung mit dem Copyright-Reformprozess der südafrikanischen Regierung übergab die OTW einen Kommentar, der die Einführung eines “Fair Use”-Standards im Copyright-Recht anstelle von engen, veralteten Ausnahmen befürwortet. Die Stellungnahme besagt, dass wir, die OTW, glauben, dass es wesentlich ist, “die Regierung auf Reichtum und Bedeutung nicht-kommerzieller Remix-Gemeinschaften und der von ihnen produzierten Werke aufmerksam zu machen, in Südafrika und anderswo. Empirische Forschung zeigt, dass Remix-Kultur ein globales Phänomen ist, mit ähnlichen Charakteristiken rund um die Welt.”

Brief an den US-Kongress

Die OTW-Rechtsabteilung hat sich einer Koalition von Organisationen, AkademikerInnen und JuristInnen angeschlossen und einen Brief an den Kongress der Vereinigten Staaten von Amerika geschickt. Dieser erläutert die Wichtigkeit eines ausgewogenen Urheberrechtssystems, welches SchöpferInnen, KonsumentInnen und ErfinderInnen gleichermaßen beisteht und freie Meinungsäußerung unterstützt.

Beitrag zur Diskussionsschrift der australischen Regierung über Urheberrechtsverletzungen im Internet

Die Rechtsabteilung der OTW hat am 5. September 2014 zusammen mit Creative Commons Australia einen Beitrag zur Diskussionsschrift der australischen Regierung über Urheberrechtsverletzungen im Internet eingereicht, in dem sie sich gegen einen Antrag der australischen Regierung aussprechen. Der Antrag erweiterte die Definition von “Autorisierung” im Zusammenhang mit der Haftbarkeit von Internet-Serviceprovidern. Dies würde bedeuten, dass die Provider – selbst wenn sie einzelne Verstöße durch einzelne NutzerInnen nicht verhindern können – eventuell die Funktionsweise ihrer Services ändern müssten. Zum Beispiel indem sie den Internetzugang für beschuldigte RechtsverletzerInnen sperren oder die Aktivitäten von NutzerInnen filtern.

Stellungnahme für die Europäische Kommission

Im Februar 2014 registrierte die Rechtsabteilung die OTW im Transparenzregister der Europäischen Union und reichte bei der Europäischen Kommission ein Schreiben ein, als Antwort auf deren Aufruf zur Abgabe von Kommentaren bezüglich einer möglichen Reform des EU-Urheberrechts.

Stellungnahme für das PTO/die NTIA

Im Oktober 2013 baten die U.S. National Telecommunications and Information Administration (Nationale Telekommunikations- und Informationsbehörde der Vereinigten Staaten, NTIA) und das U.S. Patent and Trademark Office (Patent- und Markenamt der Vereinigten Staaten, PTO) um Kommentare aus der Öffentlichkeit zu Themen, die die Urheberrechtsrichtlinien betreffen, inklusive des rechtlichen Rahmens, in den die Erstellung von Remixen fällt. Unsere Rechtsanwälte nutzten von Fans eingereichte Geschichten, um diesen Behörden, die wahrscheinlich neue Gesetzgebungen zum Urheberrecht vorschlagen werden, zu erklären, warum jegliche Veränderung des Urheberrechtsgesetzes die Freiheit zur Erstellung von transformativen Werken begünstigen sollte.

Rebecca Tushnet, Mitarbeiterin in der Rechtsabteilung der OTW, sprach ebenfalls im Rahmen eines Ausschusses zum rechtlichen Rahmen für Remixe, der aufgefordert wurde, am 12. Dezember 2013 in Verbindung mit oben genanntem Prozess der Einholung von Kommentaren aus der Öffentlichkeit vor diesen Behörden auszusagen.

Betsy Rosenblatt, Vorsitzende der OTW-Rechtsabteilung, repräsentierte die OTW in einer Grünbuch-Diskussionsrunde, die daran arbeitet, rechtliche Rahmenbedingungen für die Schaffung von Remixen zu entwickeln.