Neues zu nicht offiziellen AO3-Apps

Seit Freitag, dem 14. Februar, hat die OTW (Organisation für Transformative Werke) Meldungen über Apps erhalten, die Fanwerke aus dem Archive of Our Own – AO3 (Ein Eigenes Archiv) ohne Berechtigung verfügbar machen.
Die erste App ist die Fanfic Pocket Archive Library, die sowohl im Apple als auch im Google Appstore zu finden war. Soweit die OTW in Erfahrung bringen konnte, verwendet diese App eine Schnittstelle, um es Benutzer*innen zu ermöglichen, Werke im AO3 aufzurufen. Sie scheint tatsächlich keine Daten des AO3 zu kopieren, zu speichern oder zu verbreiten.
Diese App bietet Benutzer*innen die Möglichkeit, gegen monatliche Zahlung weitere Features der App zu nutzen. Außerdem wird Werbung angezeigt. Derzeit scheint die App aus dem Google Playstore entfernt worden zu sein, sie ist aber weiter im Apple Appstore verfügbar.

Bei der zweiten App handelt es sich nicht um eine einzelne App, sondern um eine Sammlung von Apps einer Firma namens Woodsign j.d.o.o. Diese Apps sind im Apple Appstore unter den folgenden Namen erhältlich: Harry Potter Fan Fiction, P.J. Fan Fiction, K-POP Fan Fiction, Bulletproof Boys Scout / ARMY, 1D Fan Fiction, MCU Fan Fiction, Fantastic Beasts Fan Fiction, Sherlock Homes Fan Fiction, Slashfic, TWD Fan Fiction und Real Person Fiction. Diese Apps scheinen tatsächlich Fanwerke weiter zu verbreiten. Der Zugriff mit der App auf viele der Fanwerke ist kostenpflichtig. Wir können nicht mit Sicherheit sagen, ob alle Werke innerhalb dieser Apps ohne die Einwilligung ihrer Schöpfer*innen verbreitet werden oder ob alle Werke aus dem AO3 stammen, aber Meldungen von Benutzer*innen und Diskussionen auf Tumblr legen nahe, dass dies zumindest für einige von ihnen zutrifft.

Die folgenden Punkte haben wir besorgten Benutzer*innen bereits in Antwort-Emails erläutert. Wir gehen darüber hinaus auch auf einige Maßnahmen ein, die Benutzer*innen ergreifen können, die ihre Werke nicht durch diese (oder andere) Apps und Webseiten weiterverbreitet sehen möchten.

Weitere Fragen können gerne als Kommentare zu diesem Artikel gestellt werden. Das erleichtert uns die Beantwortung und gleichzeitig kommen die Informationen viel mehr Personen auf einmal zu Gute.

Kann die OTW/das AO3 dafür sorgen, dass meine Werke aus diesen Apps verschwinden?

Die OTW hält nicht das Urheberrecht für die im AO3 angezeigten Fanwerke. Wenn ein Werk veröffentlicht wird, wird uns durch die Schöpfenden ausschließlich das Recht gegeben, das Werk anzuzeigen – und das ist auch gut so! Es bedeutet, dass das Urheberrecht bei den Schöpfenden verbleibt, wenn Fanwerke im AO3 veröffentlicht werden.
Aus diesem Grund kann die OTW keine Meldung über die Verletzung des Urheberrechts im Namen ihrer Benutzer*innen an die Apps senden. Dies muss von den eigentlichen Urheberrechtsinhabern, in diesem Fall den betroffenen Schöpfenden von Fanwerken, für ihre eigenen Werke erfolgen.
Die OTW nutzt das Markenrecht um sicherzustellen, dass die Hersteller der Apps Benutzer*innen nicht vortäuschen, diese Apps wären offizielle OTW-Projekte. Wir haben aber keine Rechte an den auf dem AO3 geteilten Inhalten. Aus diesem Grund können wir diese Werke nicht von anderen Seiten oder aus Apps entfernen lassen.

Besitzen Schöpfer*innen von Fanwerken überhaupt das Urheberrecht an ihren Werken?

Ja! Schöpfer*innen von Fanwerken besitzen automatisch das Urheberrecht an allen ihren schöpferischen Äußerungen. Keine Rechte bestehen jedoch an den Teilen des Quellmaterials, auf dem die Fanwerke basieren, wie zum Beispiel Charakteren oder Szenarien. Aber die Elemente, die von den Schöpfer*innen hinzugefügt wurden, fallen unter ihr Urheberrecht.
Das bedeutet, dass niemand ohne Erlaubnis Fanwerke kopieren und/oder verkaufen kann.

Welche Schritte können Schöpfer*innen einleiten, die ihre Werke nicht in diesen Apps sehen möchten?

Schöpfer*innen von Fanwerken, deren Werke ohne ihre Erlaubnis in Apps verbreitet werden, können beantragen, dass ihre Werke entfernt werden. Die meisten Seiten haben ein Verfahren zur Meldung und Entfernung von Inhalten (häufig unter dem Namen Digital Millennium Copyright Act (DMCA) takedown procedures), mittels dessen die Urheberrechtsinhaber*innen, also auch Fanschöpfer*innen, die Entfernung ihrer Werke beantragen können. Selbst wenn diese speziellen Apps kein offizielles DMCA-Verfahren anbieten, können sich Urheberrechtsinhaber*innen jederzeit an die im Impressum verfügbaren Kontaktinformationen verwenden, um zu beantragen, dass ihre Werke, für die keine Erlaubnis zum Weiterverbreiten vorliegt, entfernt werden. Das bedeutet, dass Nutzer*innen eine Meldung mit den weiter unten gelisteten Informationen einschicken können, um die App-Produzent*innen um Entfernung ihrer Werke zu bitten. Gemäß dem Urheberrecht sollten Seiten und Apps solchen DMCA-Meldungen Folge leisten.

Wie muss eine DMCA-Meldung formuliert sein, um Werke aus einer App entfernen zu lassen?

Um Werke auf einer der erwähnten Apps (oder anderswo) zu melden und um Entfernung zu bitten, empfehlen wir den folgenden Wortlaut:

  • My name is __________ (Ich heiße) – Name und/oder Pseudonym als elektronische Unterschrift
  • The following work(s) have been uploaded without permission: _________ (Das/Die folgende/n Werk/e wurden ohne Erlaubnis hochgeladen:) – Link(s) zu den Werken, die ohne Erlaubnis angezeigt werden (zum Beispiel als Link zu einem PDF, mobi oder einer Webseite) oder anderen Informationen, die die betreffenden Werke ausreichend für die Seite oder App identifizieren
  • The original version of the work(s) can be found here: __________ (Die Originalversion des/der Werke/s befindet sich hier:) – Link(s) zu den legitimen Versionen der Werke (egal ob AO3, Tumblr oder anderswo)
  • My email address is _________ (Meine E-Mail-Adresse ist) – E-Mail-Adresse der Einsender*in (auch dann, wenn schon im Briefkopf enthalten)
  • Den folgenden Satz: “I have good faith belief that use of the material in the manner complained of is not authorized by the copyright owner, its agent, or the law” (Ich bin nach Treu und Glauben der Ansicht, dass die Verwendung des beanstandeten Materials nicht von den Urheberrechtsinhaber*innen, ihren Vertretern oder dem Gesetz autorisiert ist).
  • Den folgenden Satz: “The information in the notification is accurate, and under penalty of perjury, that the complaining party is authorized to act on behalf of the owner of an exclusive right that is allegedly infringed” (Die in der Mitteilung enthaltenen Information entsprechen der Wahrheit und, an Eides statt, die beschwerdeführende Partei ist vom Eigentümer des angeblich verletzen Urheberrechts autorisiert.

Als letzte Möglichkeit haben sowohl Google als auch Apple Meldeverfahren für Apps, die das Urheberrecht verletzen. Sie finden sich unter den folgenden Links:

Apple Appstore: https://www.apple.com/legal/internet-services/itunes/appstorenotices/#?lang=en

Google Playstore: https://support.google.com/legal/troubleshooter/1114905

Announcement, Legal Advocacy

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